28.02.2017 · Fachbeitrag · Leserforum
Explantation in einer Stegversorgung mit Wiederherstellung – was kann berechnet werden?
| Frage: „Bei einem Privatpatienten muss der implantat-getragene Steg (43, 41, 33 Implantate) abgenommen werden. Das Implantat wird entfernt, der Steg gekürzt und wieder eingeschraubt. Bei einer Nachkontrolle wird der Steg wieder abgenommen, von der Gingiva-Seite gekürzt – er drückte ins Zahnfleisch – und wieder eingesetzt. Welche Gebührennummer fällt für das Abnehmen des Steges an und welche für das Einkürzen des Steges? Ist für die Wiederbefestigung die GOZ-Nr. 5090 anzusetzen?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig