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  • 28.02.2017 · Fachbeitrag · Leserforum

    Explantation in einer Stegversorgung mit Wiederherstellung – was kann berechnet werden?

    | Frage: „Bei einem Privatpatienten muss der implantat-getragene Steg (43, 41, 33 Implantate) abgenommen werden. Das Implantat wird entfernt, der Steg gekürzt und wieder eingeschraubt. Bei einer Nachkontrolle wird der Steg wieder abgenommen, von der Gingiva-Seite gekürzt – er drückte ins Zahnfleisch – und wieder eingesetzt. Welche Gebührennummer fällt für das Abnehmen des Steges an und welche für das Einkürzen des Steges? Ist für die Wiederbefestigung die GOZ-Nr. 5090 anzusetzen?“ |