· Fachbeitrag · Leserforum
Gilt die GOZ-Nr. 5070 je Brückenspanne oder Brückenglied bei festsitzendem Zahnersatz?
| FRAGE: „ Gilt die GOZ-Nr. 5070 ,Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel‘ in Verbindung mit festsitzendem Zahnersatz je Brückenspanne oder je Brückenglied?“ |
ANTWORT: Die GOZ-Nr. 5070 gilt nicht je Brückenglied innerhalb einer Spanne. Das heißt wenn durch eine Brücke zwei nebeneinanderstehende fehlende Zähne ersetzt werden, kann die GOZ-Nr. 5070 nur einmal - also je entstandener Spanne - abgerechnet werden. Hintergrund ist der Arbeitsaufwand, der bei zwei zu ersetzenden Zähnen innerhalb einer Spanne nicht größer ist als wenn nur ein Zahn mithilfe dieser Brücke ersetzt würde.
- Erstes Beispiel (OK): Brücke zum Ersatz der Zähne 13,15,16:
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