· Fachbeitrag · Leserforum
Gründe für Implantate im zahnlosen Oberkiefer bei festsitzendem Zahnersatz
| FRAGE: „Wir haben bei einer Patientin nach Abwägen der Therapiealternativen zuerst einen HKP für sechs, dann für acht Implantate mit einer festsitzenden Brücke beantragt. Nun möchte die private Krankenversicherung medizinische Gründe für die beiden weiteren Implantate und bezieht sich auf Indikationsklassen. Was ist das genau und können Sie uns Gründe benennen?“ |
ANTWORT: Ob eine Implantatversorgung im Einzelfall infrage kommt, klärenZahnarzt und Patient gemeinsam. Dabei sind die Indikationsklassen zu beachten, die von der Konsensuskonferenz Implantologie zuletzt im September 2008 für Regelfallversorgungen überarbeitet wurden. Diese Indikationsklassen dienen Zahnärzten, Gutachtern und privaten Kostenerstattern als Richtschnur bei der Beurteilung von Therapieplänen, Rechnungen und Begutachtungen. Bei den dort getroffenen Aussagen handelt es sich um Empfehlungen, nicht um gesetzliche Vorschriften.
Die Konsensuskonferenz ist als neutraler Treffplatz zur Meinungsbildung und zum Zwecke der Umsetzung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie ins Leben gerufen worden. In erster Linie geht es um Qualitätssicherung in der Implantologie, die einheitliche Definition von medizinischen Maßstäben und die übereinstimmende Festlegung von Fortbildungsinhalten sowie deren gegenseitige Anerkennung und gleichmäßige Bewertung, jeweils bezogen auf dieses Gebiet.
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