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  • · Nachricht · Leserforum


    Häufige Fragen zur GOZ 2012: Erstellung von Planungsfotos


    | Immer wieder erhält die Redaktion Fragen zur korrekten Berechnung von GOZ-Leistungen. Diesmal beantworten wir die folgende Frage: Wie kann die Erstellung von Planungsfotos berechnet werden? |

    Sind im Zusammenhang zum Beispiel mit prothetischen Versorgungen Fotografien notwendig, so können diese als zahntechnische Leistung gemäß § 9 GOZ (Ersatz von Auslagen) berechnet werden (BEB 97-Nr. 0706 für Foto- oder Video-Dokumentation). Werden zum Beispiel im Zusammenhang mit Prophylaxe-Leistungen Fotos gemacht, um für den Patienten Problemstellen zu visualisieren, können diese Fotos analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die GOZ-Nr. 6000 (Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung) kann für diese Fotografien nicht berechnet werden. Unser Abrechnungsvorschlag: Für die Erstellung der Planungsfotos kann zum Beispiel die GOZ-Nr. 0065 (Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, 80 Punkte) in Ansatz gebracht werden.


    Quelle: ID 38808640