· Fachbeitrag · Leserforum
Indirektes Kleben von Brackets bei einem Privatpatienten
| FRAGE: „Können Sie mir sagen, wie ich das indirekte Kleben von 24 Brackets mit Übertragungs-Maske bei einem Privatpatienten richtig berechnen kann?“ |
ANTWORT: Unter der GOZ-Nr. 6100 wird die „Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel“ berechnet. Zum Leistungsumfang gehören: das Positionieren des Brackets, die Eingliederung sowie die Überschuss-Entfernung. Darüber hinaus sind die Material- und Laborkosten für Standardmaterialien mit enthalten. Zu Standardmaterialien gehören beispielsweise unprogrammierte Edelstahlbrackets und unprogrammierte Attachments.
Kommen höherwertige Materialien wie programmierte Brackets oder Keramik-Brackets zum Einsatz, so sind diese gesondert berechenbar. In diesem Fall sollte in Absprache mit dem Zahlungspflichtigen eine schriftliche Vereinbarung über die verwendeten Material- und Laborkosten getroffen werden. Für diese Vereinbarung ist kein vorgeschriebenes Formblatt erforderlich. Sie muss jedoch die Höhe der Material- und Laborkosten enthalten, wobei der Abzug der Standardmaterialien zu berücksichtigen bzw. auszuweisen ist. Außerdem sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass eine Erstattung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
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