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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Krankenkassenwechsel während laufender Zahnersatzbehandlung ‒ was ist zu beachten?

    | FRAGE: Wir haben in der Praxis den Fall, dass ein Patient während der laufenden Zahnersatzbehandlung die Krankenkasse gewechselt hat. Die Präparation der Kronen erfolgte noch während der Zugehörigkeit zur alten Krankenkasse, alle weiteren Behandlungsschritte für die Versorgung wurden für den Versicherten bei der neuen Krankenkasse erbracht. Mit welcher Kasse ist nun was abzurechnen?“ |

     

    Antwort: Die Zuständigkeit der Krankenkasse richtet sich generell nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung der Zahnersatzleistungen. Im Fall von Zahnersatz ist dies nicht in einzelnen Leistungen (wie beispielsweise bei konservierenden Leistungen) darstellbar, da der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzleistungen insgesamt am Ende der Behandlung abgerechnet wird. Auch der Festzuschuss lässt sich nicht aufteilen und muss somit einer Krankenkasse vollständig berechnet werden.

     

    Wechselt ein Patient nach Beginn der Zahnersatzbehandlung die Krankenkasse, so muss die Krankenkasse, die bei Leistungsbeginn zuständiger Kostenträger war, die Behandlung zunächst vollständig bezahlen. Diese wird sich aber das Geld von der neu gewählten Krankenkasse des Patienten (ggf.) anteilig erstatten lassen.