· Fachbeitrag · Leserforum
Oberflächlich liegender Abszess
| FRAGE: „Wie berechne ich bei einem Privatpatienten die Eröffnung eines oberflächlich liegenden Abszesses?“ |
Antwort: Die direkte Inzision wird nach der Nr. 2428 GOÄ (für den Kassenpatienten Ä161) berechnet. Die Eröffnung des tiefliegenden Abszesses wird nach Nr. 2430 GOÄ plus OP-Zuschlag Nr. 442 GOÄ (für den Kassenpatienten Ä2430) berechnet.
Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 1 | ID 48835672