· Fachbeitrag · Leserforum
Patient mit gelockertem Provisorium: Abrechnung?
| FRAGE: „Ein gesetzlich versicherter Patient, der sich zur Zeit bei einem anderen Zahnarzt für eine Versorgung mit über die gesetzliche Kasse beantragten Goldteilkronen in Behandlung befindet, kommt mit gelockertem Provisorium in unsere Praxis. Wie liquidiere ich korrekt? Kasse oder privat? Was kann ich liquidieren?“ |
ANTWORT: Für die Wiederbefestigung von provisorischen Kronen und Brücken sind keine gesonderten Festzuschüsse ansetzbar. Diese Leistungen sind in den Festzuschuss-Beträgen für Einzelkronen, Teleskopkronen und Wurzelstiftkappen (Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 und 4.8) bereits enthalten. Für die Abrechnung gibt es seitens der KZVen unterschiedliche Aussagen:
- 1. Wird eine provisorische Krone im Notdienst von einem anderen Zahnarzt provisorisch wiederbefestigt, so wird diese Maßnahme nach der BEMA-Nr. 24c abgerechnet. Diese Leistung wird dem Patienten nach BEMA-Sätzen privat in Rechnung gestellt (Dabei wird kein Heil- und Kostenplan erstellt.).
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