· Fachbeitrag · Praxisfall
Provisorische Versorgungen im Notdienst ‒ so rechnen Sie ab!
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Im Notdienst erlebt man häufiger die Situation, dass sich provisorische Versorgungen für Kronen und Brücken gelöst haben und ‒ ebenfalls provisorisch ‒ wiederbefestigt werden müssen. Hier stellt sich dann die Frage nach der Abrechnung. Im folgenden Praxisfall erklären wir die Berechnung provisorischer Kronen- und Brückenversorgungen. |
Der Praxisfall
Ein 75-jähriger GKV-Versicherter stellt sich im Vertretungsdienst mit einer zerbrochenen provisorischen Brücke 13, 12‒22 vor (bei laufender prothetischer Neuanfertigung beim Hauszahnarzt). Zudem hat sich die provisorische Krone an Zahn 27 gelöst und ebenso die implantatgetragene Krone an 26. Da die implantatgetragene Krone an 26 erst vor drei Monaten eingegliedert wurde und noch in der Gewährleistungszeit liegt, wird diese nur temporär wiederbefestigt. Das zerbrochene Brückenprovisorium 13, 12‒22 ist irreparabel und muss neu hergestellt werden. Die provisorische Krone an Zahn 27 wird temporär wiederbefestigt.
| ||||
Datum | Zahn | BEMA | GOZ | |
14.01. | Patient stellt sich im Notdienst vor mit
Symptombezogene Untersuchung und Beratung sowie Aufklärung über Kosten Wiederbefestigung | Ä1 | ‒ | |
Zuschlag Notdienst Sonntag | 03 | ‒ | ||
Schriftliche Privatvereinbarung und privater Heil‒ und Kostenplan | ‒ | 0030 | ||
13, 12‒22 | Zurücksetzen der provisorischen Brücke für Abformung für Erneuerung | ‒ | ‒ | |
OK | Abformung Alginat zur Herstellung einer provisorischen Versorgung (im direkten Verfahren) | ‒ | Mat | |
13, 12‒22 | Hochglanzpolitur der provisorischen Brückenversorgung Chairside | ‒ | BEB | |
13, 12‒22 | Temporäres Eingliedern der neu hergestellten provisorischen Versorgung | ‒ | 2270 + 2 x 5120 + 5140 | |
27 | Entfernen eines Frakturstückes aus der provisorischen Krone | BEB | ||
27 | Temporäres Wiederbefestigen der provisorischen Krone (alio locco) | ‒ | § 6 (1) GOZ | |
26 | Entfernen weicher Beläge | 4050 | ||
26 | Röntgenologische Kontrolle Sitz des Abutments | ‒ | Ä5000 | |
26 | Temporäres Wiederbefestigen der implantatgetragenen Krone | ‒ | § 6 (1) GOZ | |
Schreiben für Hauszahnarzt über durchgeführte Behandlung | Ä70 |
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