· Fachbeitrag · Leserforum
Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!
| In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Fragen von Lesern zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen. |
Erneuerung eines Innenteleskops beim Privatpatienten
Frage: „Wie rechne ich die Erneuerung eines Innenteleskops privat ab?“
Antwort: Die Leistung ist weder in der GOZ noch im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ beschrieben. Daher kann hier analog abgerechnet werden. Eine mögliche Gebühr ist GOZ-Nr. 5000a, jedoch müssen Analoggebühren immer individuell kalkuliert werden. Bei der alleinigen Anfertigung einer Primärkrone ist in der Regel die Verbindung zwischen Primär- und Sekundärkrone neu herzustellen und zusätzlich mit GOZ-Nr. 5080 berechenbar.
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