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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Fragen von Lesern zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen. |

    Patient reduziert Rechnung auf 2,3-fachen Faktor - was tun?

    Frage: „Ein Patient hat bei der Bezahlung seine Privatrechnung eigenmächtig auf den 2,3-fachen Faktor gesenkt, weil er nicht nachvollziehen kann, dass die Behandlung so schwierig und seiner Meinung nach nicht zeitaufwendig war. Wie können wir uns dagegen wehren?“

     

    Antwort: Ein Patient ist nicht berechtigt, eine Liquidation eigenmächtig zu kürzen. Zunächst einmal müssen Sie dem Patienten gemäß § 10 GOZ eine Begründung liefern, die er als Laie nachvollziehen kann. Später müssen Sie diese noch näher erläutern, sofern er dieses wünscht. Als Laie kann der Patient nicht beurteilen, ob die Behandlung tatsächlich schwierig war und Leistungen die Anhebung des Steigerungsfaktors rechtfertigen. Für die Praxis ist es immer wichtig, dass die Gebühr der Leistung im Sinne des § 5 der GOZ unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen bestimmt wurde (wobei hier das Ermessen allein der Behandler bestimmt!). Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalls begründet sein.