· Fachbeitrag · Leserforum
Sie fragen - wir antworten
| In diesem Beitrag beantworten wir Fragen unserer Leser zur Abrechnung einer Zirkonarbeit und von Prothesenzähnen. |
Wie kann ich eine Zirkonarbeit abrechnen?
Frage: „Bei einem Patienten wird eine Zirkonarbeit angefertigt. Das Gerüst wird von einem Depot mit anhängendem Labor geliefert und im Eigenlabor ausgearbeitet und verblendet. Das Depot verschickt keine XML-Dateien. Kann ich das Gerüst über Eigenlabor berechnen? Oder muss ich den Originalpreis des Depots einsetzen? Wie kann ich dann das Ausarbeiten berechnen?“
ANTWORT: In § 7 des BEL II heißt es: „Fremdleistungen dürfen nicht als Eigenleistungen ausgewiesen werden. Werden Fremdleistungen - auch Teilleistungen - abgerechnet, so ist eine Kopie der Originalbelege der herstellenden zahntechnischen Labore den Abrechnungen beizufügen. Bei der Erstellung der Rechnung ist mindestens die Kurzbezeichnung der einzelnen Leistung gemäß Anlage 2 zum bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis anzugeben.“ Demnach können Sie nur die Ausarbeitung abrechnen.
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