· Fachbeitrag · Leserforum
Sie fragen - wir antworten
| Immer wieder erhalten wir Anfragen zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen. Es folgt eine Auswahl der Fragen von allgemeinem Interesse. |
Wie kann ich die Lachgasanalgesie berechnen?
Frage: „Wir wollen demnächst die Lachgasanalgesie in unserer Praxis einführen. Bei der Entwicklung unseres Konzepts ist uns nicht ganz klar, wie wir die Lachgasanalgesie beim Kassen- bzw. beim Privatpatienten berechnen sollen.“
Antwort: Bei der Analgesie durch Inhalation handelt es sich um eine kurzfristige Ausschaltung der zentralen Schmerzempfindung durch Inhalation chemischer Substanzen. Lachgas wirkt primär angstlösend und ist in einem geringen Maße auch analgetisch wirksam, wobei eine zusätzliche Lokalanästhesie in der Regel obligat ist. Der Patient ist ansprechbar und atmet selbstständig. Heute wird Lachgas häufig in der Kinderzahnheilkunde angewandt. Lachgas eignet sich zur Anxiolyse in jedem Lebensalter in Kombination mit einer Lokalanästhesie bei Patienten mit mäßig ausgeprägter Angst. Für die Methode eignen sich ebenfalls Patienten, die wegen eines störenden Würgereflexes schwierig zu behandeln sind, da die Empfindlichkeit der oberen Atemwege einschließlich der Mundhöhle reduziert wird.
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