· Fachbeitrag · Leserfrage
Entfernen der weichen und harten Beläge
| FRAGE: „Vor einer Versiegelung muss der Zahn selbstverständlich gereinigt werden. Wie kann ich das Entfernen der weichen und harten Beläge abrechnen?“ |
Antwort: Bei einem Privatpatienten können Sie vor der Nr. 2000 GOZ die Nrn. 4050 und 4055 GOZ berechnen. Beim Kassenpatienten ‒ abrechnungsfähig vom Durchbruch der 6er-Molaren bis zum 18. Lebensjahr ‒ ist das Entfernen der weichen Beläge Leistungsinhalt der IP5. Die harten Beläge können nach Bema-Nr. 107 abgerechnet werden.
Quelle: Ausgabe 02 / 2023 | Seite 1 | ID 48835670