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  • · Fachbeitrag · Materialkosten

    Ist das Bissmaterial berechnungsfähig?

    | FRAGE: „In letzter Zeit haben wir unterschiedliche Aussagen im Hinblick auf die Berechnungsfähigkeit des Bissmaterials bekommen, weshalb wir nun verunsichert sind. Laut unserer KZV dürfen wir das nicht zusätzlich berechnen. Neulich hat auch eine PKV die Kosten hierfür nicht erstattet - mit der Begründung, die Kosten hierfür seien mit der Leistung abgegolten. Ist das richtig?“ |

     

    ANTWORT: Die Bestimmungen zur Berechnung einiger Materialkosten, in diesem Fall auch zum Bissmaterial (Ramitec, Futar etc.), lassen unseres Erachtens etwas Interpretationsspielraum zu. Laut dem GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer ( Allgemeiner Teil, § 4) sind allerdings Abformmaterialen gesondert berechnungsfähig - und Bissmaterialien gehören zu den Abformmaterialien. In Bezug auf die Materialberechnung zur GOZ-Nr. 0060 heißt es zwar im Leistungstext: „Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung, einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung“. Hiermit dürfte allerdings die Leistung als solche gemeint sein, denn weiter im Kommentar heißt es: „Die anfallenden Material- und Laborkosten sind zusätzlich berechnungsfähig.“ Auch das lässt keinen Zweifel an der Berechnungsfähigkeit zu.

     

    In den GOZ-Nrn. 2200 ff. und 5000 ff. ist aufgeführt, dass die Relationsbestimmung Leistungsbestandteil ist. Allerdings handelt es sich hierbei aus unserer Sicht auch um die Leistung des Zahnarztes, nicht um das Material.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 18 | ID 35525010