· Fachbeitrag · Mehrkosten bei GKV-Patienten
Zweifacher Abzug der Bema-Nrn. 13a und b?
| FRAGE: „Ist es möglich, von der GOZ-Nr. 2180 und der GOZ-Nr. 2197 die Bema Position 13a bzw. 13b 2 x abzuziehen (bei entsprechender Vereinbarung über die Gebührenhöhe), wenn bei einem Zahn zwei Aufbaufüllungen erforderlich sind?“ |
Antwort: Ihre Überlegung ist korrekt. Das liegt daran, dass der Bema bis zu zwei Aufbaufüllungen pro Zahn unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots vorsieht, wohingegen in der GOZ die GOZ-Nr. 2180 ausdrücklich nur einmal je Zahn angesetzt werden kann. Je nach Verfahren käme hier noch die GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung hinzu.
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 18 | ID 33315070