26.09.2019 · Fachbeitrag · Notdienstbehandlung
Provisorischer Verschluss: Wie abrechnen, wenn erst im Folgequartal feststeht, dass eine Weiterbehandlung erfolgt?
| Frage: „In Ihrem vergleichenden Beitrag zum speicheldichten Verschluss gibt es u. a. ein Beispiel „Fremder Patient im Notdienst“ (PA 08/2019, Seite 17). Ich habe den provisorischen Verschluss nach BEMA-Nr. 11/pV bisher nur am Quartalsende abgerechnet, wenn sichergestellt ist, dass keine definitive Versorgung des Zahnes bzw. keine Weiterbehandlung in unserer Praxis erfolgt. Was mache ich, wenn erst im Folgequartal feststeht, dass keine Weiterbehandlung erfolgt? Zur Abrechnung fehlt mir ja dann die Versichertenkarte (eGK). |
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