· Fachbeitrag · Prophylaxe
Muss nach der neuen GOZ für Kassenpatienten eine spezifizierte Rechnung erstellt werden?“
| Frage: „Wir haben bisher die professionelle Zahnreinigung (PZR) bei Kassenpatienten pauschal pro Zeiteinheit je Stunde berechnet. Müssen wir nach der neuen GOZ nun auch für Kassenpatienten eine spezifizierte Rechnung erstellen?“ |
Antwort: Da die professionelle Zahnreinigung in der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte mit der Nr. 1040 enthalten ist, muss diese Position auch entsprechend den Bestimmungen berechnet werden. Dies ist übrigens auch vorteilhaft, weil immer mehr Kassenpatienten eine Zusatzversicherung haben, aus der sich ggf. ein Erstattungsanspruch für die PZR ableitet. Voraussetzung für eine Erstattung ist aber in der Regel eine Berechnung nach den Bestimmungen der GOZ. Die subgingivale nicht-chirurgische PZR ist in der neuen GOZ nicht enthalten und demnach - unter Beachtung des Zahnheilkundegesetzes - analog berechenbar.