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  • · Prothetik

    Tertiärgerüst mit Galvanokäppchen im Mund des Patienten verkleben ‒ ist die Analogberechnung erlaubt?

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Wir haben bei einer Patientin eine Waiglprothese im OK angefertigt. Dabei wird das Tertiärgerüst mit den Galvanokäppchen im Mund des Patienten verklebt. Dieser Schritt ist sehr zeitaufwendig. Da dieser Arbeitsschritt nicht in der GOZ zu finden ist, habe ich ihn schon mehrfach als Analogleistung berechnet (intraorale Verklebung des Tertiärgerüsts mit Galvano-Sekundärkronen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend Nr. 5320 GOZ, Eingliederung eines Obturators). Bisher gab es deswegen keine Beanstandungen. Nun ist aber ein Versicherer der Meinung, dass dieser Arbeitsschritt nicht analog berechnungsfähig, sondern bereits in der Nr. 5040 GOZ enthalten ist.“ |

     

    Antwort: Für die o. g. intraorale Verklebung des Tertiärgerüsts mit den Galvanokäppchen gibt es verschiedene Berechnungsmöglichkeiten:

     

    • Einerseits kann der erhöhte Aufwand über die Bemessung des Steigerungsfaktors der Nr. 5040 GOZ nach § 5 Abs. 2 GOZ abgegolten werden.