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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Abrechnung einer Bindegewebstransplantation?

    | FRAGE:   „Wir wenden eine spezielle Technik bei einer Bindegewebstransplantation an, indem das Zahnfleisch an der Empfangsstelle unterminiert und ein Tunnel geschaffen wird, in den das Bindegewebe eingezogen und mit feinen Nähten befestigt wird. Das Honorar für eine Bindegewebstransplantation reicht nicht für den Aufwand. Angebracht wären mindestens 750 Euro. Welche Möglichkeit gibt es, ein angemessenes Honorar zu erzielen?“ |

     

    Antwort: Die Bindegewebstransplantation ist in der GOZ-Nr. 4133 (Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum) beschrieben. Zur Leistung gehören die Gewinnung, Transplantation, Neueinbettung und Fixierung des Transplantats. Somit ist Ihr Verfahren unseres Erachtens in dieser Ziffer beschrieben.

    Um auf ein Honorar von 750 Euro zu kommen, kommt wohl nur die Möglichkeit der Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ in Betracht, denn beim Ansatz des 2,3-fachen Steigerungsfaktors bei der Nr. 4133 wird - mit dem OP-Zuschlag nach Nr. 0520 (Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind) - lediglich ein Honorar von 186,94 Euro erzielt.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 17 | ID 36019820