· Fachbeitrag · Zahnersatz
Optisch-elektronische Abformung für metallische Krone: Ist das eine gleichartige Versorgung?
| FRAGE: „Wenn die digitale Abformung im Rahmen einer Regelversorgung für eine metallische Krone eingesetzt wird, wird dadurch die Versorgung mit der Krone zu einer gleichartigen Versorgung?“ |
Antwort: Die Berechnungsgrundlage der zahnärztlichen Vergütung beim Zahnersatz ist abhängig davon, ob es sich um eine Regelversorgung, einen gleichartigen oder einen andersartigen Zahnersatz handelt.
Ein gleichartiger Zahnersatz beinhaltet die Regelversorgung und zusätzliche Leistungen. Die Leistungen zur Regelversorgung sind nach dem Bema, die Mehrleistungen nach der GOZ zu berechnen. Dabei werden prothetische Begleitleistungen, wenn sie durch die Regelversorgung ausgelöst würden, als Regelversorgungs-Bestandteile nach dem Bema berechnet. Somit liegt eine gleichartige Versorgung immer dann vor, wenn sie unter Beachtung der Festzuschuss-Richtlinien die dem jeweiligen Befund zugeordneten Regelleistungen des Bema und des BEL enthält, jedoch darüber hinaus zusätzliche Leistungen hinzukommen.
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