02.10.2014 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Erstattungsprobleme bei der antimikrobiellen photodynamischen Therapie: Musterschreiben
| Leider erstattet unter anderen die private Krankenversicherung Debeka die antimikrobielle photodynamische Therapie (aPDT) nicht. Begründet wird dies im konkreten Fall wie folgt: „Nach den gebührenrechtlichen Bestimmungen ist unseres Erachtens die Leistung 2060a nicht berechnungsfähig.“ Auch die Beihilfe weigert sich zum größten Teil, diese Leistung zu erstatten. Wir haben daher das folgende Musterschreiben erstellt, mit dem Sie Ihre Patienten bei Erstattungsproblemen unterstützen können. |
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