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  • · Fachbeitrag · Musterschreiben

    Versicherung zweifelt medizinische Notwendigkeit einer Implantatversorgung an - was tun?

    | Vor allem im Zusammenhang mit implantologischen Leistungen werden immer wieder Zweifel bezüglich der Notwendigkeit der Anzahl der Implantateoder bezüglich der Implantation überhaupt genährt. Implantate und implantatgetragener Zahnersatz sind zugegeben tatsächlich kostenintensive Versorgungen, gehören aber längst zum Standard zahnmedizinischer Lösungen für das Lückengebiss oder den zahnlosen Kiefer. Anhand des folgenden Praxisfalls wird aufgezeigt, wie Sie dem Patienten antworten können, wenn die Versicherung die medizinische Notwendigkeit einer Versorgung anzweifelt. |

     

    Befundplan

     

    Der Zahnarzt plant eine Krone auf Zahn 44 sowie zwei Implantate in regio 46 und 45. Der Patient erhält einen Heil- und Kostenplan und legt diesen seiner Versicherung vor. Sie lehnt jedoch die Kostenübernahme für die Implantate mit folgender Begründung ab: „Für eine Implantatsetzung regio 45 sehen wir keine medizinische Notwendigkeit, da unseres Erachtens eine Brückenversorgung von 44 auf Implantat 46 möglich ist.“

     

    Grundsätzlich gilt: Fehlende Zähne stellen eine Krankheit dar. Sie zu ersetzen ist in der Regel auch notwendig. Und die Versicherung ist zur Leistung verpflichtet, solange sich aus dem abgeschlossenen Tarif keine Einschränkung ergibt. Die Rechtsprechung ist bezüglich der „medizinischen Notwendigkeit” von Implantatversorgungen sehr eindeutig: Implantate sind nach heutigem Stand der Wissenschaft als „state oft the art“ zu bezeichnen (Landgericht Stuttgart, 7. November 2005, Az. 22 O 210/02).