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  • · Fachbeitrag · Chirurgie

    Zystektomie als selbstständiger Eingriff oder neben anderen chirurgischen Leistungen, Teil 1: Beispiele

    | In der zahnärztlichen Chirurgie handelt es sich um odontogene wie follikuläre und radikuläre, seltener um parodontale Zysten oder keratozystisch-odontogene Tumore. Letztere weisen eine erhöhte Rezidivquote auf und bedürfen längerer radiologischer Nachkontrollen. Bei der Zystektomie wird die Zyste in toto entfernt und das OP-Gebiet verschlossen. Die chirurgische Zystenentfernung kann als selbstständige Leistung oder auch in Verbindung mit anderen chirurgischen Eingriffen berechnet werden. Die Berechnungsmöglichkeiten werden nachfolgend vorgestellt. |

    Hinweise zur Abrechnung der Zystektomie

    Die Zystektomie ist in der neuen GOZ verblieben, die Zystostomie ist nicht mehr mit aufgenommen worden. Große Zysten über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Kiefer werden weiterhin wie bisher über die GOÄ abgerechnet. Granulationsgewebe oder auch sehr kleine Zysten, die via Alveole oder bei einer Wurzelspitzenresektion ausschließlich über eine kleine Resektionsöffnung entfernt werden, können nur mit Hilfe des Steigerungssatzes entsprechend honoriert werden.

     

    Die histologische Untersuchung nach Zystenentfernung sollte obligat sein.

     

    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    3190

    Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion, je Zyste

    2,3

    34,93

     

    Darunter ist die Entfernung von odontogenen Zysten eingeordnet. Die Abrechnung erfolgt immer im Zusammenhang mit einer gleichzeitig stattfindenden Wurzelspitzenresektion oder Osteotomie, die Wundheilung erfolgt geschlossen.

     

    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    3200

    Operation einer Zyste durch Zystektomie als selbstständige Leistung

    2,3

    64,68

     

     

    Hier ist sowohl die odontogene Zyste als auch die Weichteilzyste gemeint. Die Zyste wird vollständig entfernt, die Wundheilung erfolgt ebenfalls geschlossen. Als Weichteilzysten soll hier die Speichel- oder Schleimhautretentionszyste genannt werden, die unter anderem in der Region des Mundbodens, der Lippe oder der Gaumenschleimhaut zu finden ist.

     

    Als weitere sei die Extravasationszyste aufgezeigt, die zum Beispiel durch traumatische Einbisse entstehen kann.

     

    Die Zystektomie von großen Zysten wird nach der GOÄ abgerechnet:

     

    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    2655

    Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Kiefer - durch Zystektomie

    2,3

    127,36

    2656

    Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Kiefer - durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion ….

    2,3

    83,12

     

     

    Die Zystostomie gemäß GOZ (analog) bzw. über die GOÄ wird in einem späteren Beitrag behandelt.

     

    Bei ausgedehnten Zysten oder diagnostisch unklaren Befunden ist gegebenenfalls eine DVT-Aufnahme indiziert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Nr. 5370, gegebenenfalls auch als Analogposition.

     

    An Fallbeispielen zeigen wir die möglichen Abrechnungspositionen auf. Andere chirurgische Leistungen neben Extraktion, Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion sind abrechenbar und finden sich teilweise in den Beispielen wieder.

    Erstes Fallbeispiel

    Extraktion eines stark zerstörten Zahnes 35, operative Entfernung einer radikulären Zyste über 1,5 Zahnbreiten durch Zystektomie mit eigenem Zugang. Auffüllen des Knochendefekts mit Knochenersatzmaterial sowie plastische Deckung des gesamten Wundgebietes mittels Mukoperiostlappen.

     

    Zahn
    Anzahl
    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    1

    5

    Symptombezogene Untersuchung

    2,3

    10,72

    1

    1

    Beratung

    2,3

    10,72

    1

    5004

    Panoramaschichtaufnahme beider Kiefer

    1,8

    41,97

    35

    1

    0080

    Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    2,3

    3,88

    35

    1

    0100

    Leitungsanästhesie

    2,3

    9,05

    35

    1

    0090

    Infiltrationsanästhesie (Begründung: chirurgischer Eingriff 
- Schmerzausschaltung)

    2,3

    7,76

    Anästhesielösung § 4 (3) GOZ

    xx

    35

    1

    3020

    Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes

    2,3

    34,93

    35

    1

    3200

    OP einer Zyste durch Zystektomie, als selbstständige Leistung

    2,3

    64,68

    1

    0510

    OP-Zuschlag gemäß Abschnitt L der GOZ

    1,0

    42,18

    Hinweis: Wird die Zyste im Zusammenhang mit einer Osteotomie entfernt, kann nur die Nr. 3190 abgerechnet werden.

    35

    1

    Auffüllen Knochendefekt mit Knochenersatzmaterial § 6 (1) GOZ

    xx

    Knochenersatzmaterial § 4 (3) GOZ

    xx

    Atraumatisches Nahtmaterial § 4 (3) GOZ

    xx

    35

    1

    3300

    Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, zum Beispiel Entfernung Tamponade, Wundspülung, Nahtentfernung

    2,3

    8,41

     

     

    Werden Knochendefekte nach Zystektomie bei nicht-odontogenen Zysten oder von Zysten, die sich über die Region eines Zahnes hinaus erstrecken, mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt, kann diese Leistung analog berechnet werden. Bei der Verwendung von autologem Knochen steht die GOZ-Nr. 9090 zur Verfügung. Im Falle der Entnahme von Knochen aus einem getrennten OP-Gebiet fällt zusätzlich die GOZ-Nr. 9140 an. Werden autologer Knochen und Knochenersatzmaterial eingebracht, können beide Positionen berechnet werden (siehe dazu auch die Kommentierung der BZÄK vom 13. August 2013).

    Zweites Fallbeispiel

    Operative Entfernung eines retinierten Zahnes 18, Entfernung einer follikulären Zyste und Verschluss der eröffneten Kieferhöhle

     

    Zahn
    Anzahl
    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    1

    5

    Symptombezogene Untersuchung

    2,3

    10,72

    1

    1

    Beratung

    2,3

    10,72

    1

    5004

    Panoramaschichtaufnahme beider Kiefer

    1,8

    41,97

    18

    1

    0080

    Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    2,3

    3,88

    18

    1

    0100

    Leitungsanästhesie

    2,3

    9,05

    18

    1

    0090

    Infiltrationsanästhesie (Begründung: chirurgischer Eingriff - Schmerzausschaltung)

    2,3

    7,76

    Anästhesielösung § 4 (3) GOZ

    xx

    18

    1

    3040

    Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie

    2,3

    69,85

    1

    0510

    OP-Zuschlag gemäß Abschnitt L der GOZ

    1,0

    42,18

    18

    1

    3190

    Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie

    2,3

    34,93

    18

    1

    3090

    Plastischer Verschluss einer Kieferhöhle

    2,3

    47,86

    Atraumatisches Nahtmaterial § 4 (3) GOZ

    xx

    18

    1

    3300

    Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, zum Beispiel Entfernung Tamponade, Wundspülung, 
Nahtentfernung

    2,3

    8,41

     

    Drittes Fallbeispiel

    Wurzelspitzenresektion 23, Entfernung einer radikulären Zyste mit Ausdehnung 23-24, retrograde Füllung an Zahn 23 und Auffüllen des Knochendefekts mittels Knochenersatzmaterial und gegebenenfalls Membranabdeckung.

     

    Zahn
    Anzahl
    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    1

    5

    Symptombezogene Untersuchung

    2,3

    10,72

    1

    1

    Beratung

    2,3

    10,72

    1

    5004

    Panoramaschichtaufnahme beider Kiefer

    1,8

    41,97

    22-24

    1

    0080

    Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    2,3

    3,88

    22-24

    4

    0090

    Infiltrationsanästhesie (Begründung: chirurgischer Eingriff - Schmerzausschaltung /Schnittführung)

    2,3

    31,04

    Anästhesielösung § 4 (3) GOZ

    xx

    23

    1

    3110

    Resektion einer Wurzelspitze am Frontzahn

    2,3

    59,50

    23-24

    1

    3190

    Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Wurzelspitzenresektion

    2,3

    34,93

    0500

    OP-Zuschlag gemäß Abschnitt L GOZ

    1,0

    22,50

    23

    1

    2050

    Retrograde Füllung

    2,3

    27,55

    Nahtmaterial § 4 (3) GOZ

    23-24

    1

    Auffüllen eines Knochendefekts mit Knochenersatzmaterial § 6 (1) GOZ nach Zystektomie

    xx

    Knochenersatzmaterial § 4 (3) GOZ

    xx

    23-24

    2

    4138

    Verwendung einer Membran, einschl. Fixierung, je Zahn

    2,3

    56,92

    Membran § 4 (3) GOZ

    xx

    Atraumatisches Nahtmaterial § 4 (3) GOZ

    xx

    23-24

    1

    3300

    Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, zum Beispiel Entfernung Tamponade, Wundspülung, 
Nahtentfernung

    2,3

    8,41

     

    Viertes Fallbeispiel

    Ausgedehnte zystische Veränderung durch eine periimplantäre Entzündung über mehr als drei Zähne. Operative Entfernung des Implantats regio 46, Entfernung der Zyste durch Zystektomie, Auffüllen des Defekts mit Knochenersatzmaterial sowie Abdeckung mittels einer Membran. Röntgenaufnahme bzw. DVT, andere Vor- und Nachbehandlungen sowie die Anästhesie werden nicht separat aufgeführt.

     

    Zahn
    Anzahl
    GOZ
    GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor
    Betrag Euro

    46

    1

    3030

    Entfernung Zahn/Implantat durch Osteotomie

    2,3

    45,27

    1

    2655

    Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Kiefer - durch Zystektomie

    2,3

    127,35

    1

    444

    OP-Zuschlag für ambulantes Operieren

    1,0

    75,77

    1

    Auffüllen eines Knochendefekts mit Knochenersatzmaterial § 6 (1) GOZ nach Zystektomie

    xx

    Knochenersatzmaterial § 4 (3) GOZ

    xx

    44-47

    4

    4138

    Verwendung einer Membran, einschließlich Fixierung, 
je Zahn

    2,3

    113,84

    Membran § 4 (3) GOZ

    xx

     

    HINWEIS |  Die aufgeführten Beispiele enthalten nicht alle Behandlungs- bzw. Abrechnungsmöglichkeiten. Die Therapie des Patienten steht immer im Vordergrund, die Rechnung wird je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad unterschiedlich ausfallen. Faktorsteigerungen sind nicht berücksichtigt.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 8 | ID 42314652