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  • · Fallbeispiel

    Ridge Preservation mit Schleimhauttransplantat: Was ist berechenbar?

    Bild: ©DenDor - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Die Dimensionsstabilität der bukkalen Knochenwand stellt nach Zahnextraktion im OK-Frontzahnbereich eine grundlegende Voraussetzung für eine vorhersehbare ästhetisch ansprechende und funktionsfähige implantatgetragene oder konventionelle prothetische Versorgung dar. Für den Alveolarkammerhalt kommen zahlreiche Verfahren und Materialien infrage. |

    Definition „Ridge Preservation“

    Mit einer „Ridge Preservation“ soll der Erhalt der Kieferkammkontur und die knöcherne Regeneration der Alveole erreicht werden. Für die Regeneration der Alveole sind in der Regel Knochenersatzmaterialien und Membranen nutzbar, die im Rahmen einer „Socket Preservation“ angewandt werden. Eine defekte Knochenwand ist grundsätzlich mit einer Membran abzudecken. In der Fachwelt hat eine Umbenennung begonnen. Die Extraktionsalveole ist es tatsächlich nicht, die erhalten werden muss, da diese ja zuheilen soll. Wichtig ist es, die Ridge, also den Kieferkamm, zu erhalten.

     

    Das Auffüllen von knöchernen Defekten, die die Größe einer Zahnregion überschreiten, gilt als Knochendefekt des Alveolarfortsatzes. Der Aufbau wird nach GOZ-Nr. 9100 (Aufbau des Alveolarfortsatzes) berechnet.