· Fachbeitrag · Praxisfälle
Implantatsuprakonstruktion im Oberkiefer und Brückenversorgung im Unterkiefer: Abrechnung
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| In diesem Beitrag wird ein interessanter Praxisfall mit einer Implantatkonstruktion im Oberkiefer (OK) und einer Brückenversorgung im Unterkiefer (UK) vorgestellt. Es fehlen außer den Weisheitszähnen die Zähne 14, 24, 25, 34, 44 und 46. Die Lücken der Prämolaren 14, 24, 34, 44 sind geschlossen. Welche Leistungen können wie abgerechnet werden? |
Der Praxisfall
Im OK links entscheidet sich der Patient gegen eine Brückenkonstruktion. Daher wird ein Implantat in regio 25 inseriert. Als Suprakonstruktion wird eine vollverblendete Metallkeramikkrone geplant. Der fehlende Zahn 46 wird durch eine vollverblendete Brücke ersetzt. Die Zähne 16, 15 und 35 sind „pw“ und erhalten vollkeramische Teilkronen, während die Zähne 26 und 36 mit Vollkeramikkronen versorgt werden. Der Heil- und Kostenplan (HKP) sollte einen Hinweis auf die Erstversorgung des Implantats regio 25 enthalten.
Der Patient ist GKV-versichert. Der genehmigte HKP liegt vor. Nach Abschluss der Diagnostik- und Planungsphase sowie der Osseointegration des neu inserierten Implantats regio 25 stellt sich der Behandlungsablauf wie folgt dar:
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