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  • · Fachbeitrag · Praxisfall, Teil 2

    Abrechnung einer mehrspannigen Brücke: Von der Präp-Sitzung bis zur festsitzenden ZE-Versorgung

    von Erika Reitz-Scheunemann, www.training-mit-biss.de 

    | Im Praxisfall werden die Besonderheiten bei der Abrechnung einer mehrspannigen Brücke und mehrschichtigen Aufbaurekonstruktion aufgezeigt. Nach der Vorbehandlung und Erstellung des Heil- und Kostenplans in Teil 1 (PA 08/2015) wird die Abrechnung der Leistungen von der Präparationssitzung bis zur Inkorporation der festsitzenden Zahnersatz-Versorgung erläutert. |

     

    • Die Präparationssitzung und Inkorporation der Versorgung
    Zahn/Gebiet
    Leistungsbeschreibung
    Behandlung
    Anzahl
    GOZ/GOÄ
    Dritte Sitzung
    Symptombezogene Untersuchung
    1
    Ä5

    Beratung

    1

    Ä1

    OK + UK

    OK Abformung für prov. Versorgung und Gegenkiefer (Arbeitsmodell)

    -

    Abformmaterial

    2

    § 4 Abs. 3

    Inhouse Farbkonzeptabstimmung und Fotodokumentation durch externen Zahntechniker

    § 9

    Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

    § 9

    22 - 27

    Oberflächenanästhesie

    1

    0080

    22, 24, 27

    Infiltrationsanästhesie

    3

    0090

    Anästhesiemittel

    § 4 (3) GOZ

    22, 24, 27

    Entfernung der Brückenankerkronen

    3

    2290

    23

    Entfernung Brückenglied, distale Trennstelle

    1

    2290

    21 - 27

    Anlegen von Spanngummi

    1

    2040

    24, 27

    Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa

    2

    2330

    24, 27

    Mehrschichtiger Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone

    2

    § 6 Abs. 1 GOZ

    24, 27

    Bes. Maßnahmen beim Füllen

    1

    2030

    22, 24, 27

    Stufenpräparation für Vollkrone

    -

    22, 24, 27

    Bes. Maßnahmen beim Präparieren, Darstellung der Präparationsgrenze

    1

    2030

    OK

    Präzisions-Abformung mit individualisiertem Löffel für die definitive Versorgung

    1

    5170

    Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

    § 9 GOZ

    22, 24, 27

    Provisorische Brückenanker, im direkten Verfahren

    3

    5120

    23, 25, 26

    Provisorische Brückenspanne, im direkten Verfahren

    2

    5140

    Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

    § 9 GOZ

    Abformmaterial

    § 4 (3) GOZ

    Vierte Sitzung

    24, 27

    Vitalitätsprüfung

    1

    0070

    22 - 27

    Oberflächenanästhesie

    1

    0080

    22, 24, 27

    Infiltrationsanästhesie

    3

    0090

    Anästhesiemittel

    § 4 (3) GOZ

    22, 24, 27

    Abnahme der provisorischen Brücke

    -

    22, 24, 27

    Gerüst-Einprobe

    -

    22, 24, 27

    Wiedereinsetzen der provisorischen Brücke

    -

    Fünfte Sitzung

    22 - 27

    Oberflächenanästhesie

    1

    0080

    22, 24, 27

    Infiltrationsanästhesie

    3

    0090

    Anästhesiemittel

    § 4 (3) GOZ

    22, 24, 27

    Entfernung der provisorischen Brücke

    22, 24, 27

    Brückenankerkronen (Stufenpräp.) eingesetzt, Zementierung konventionell

    3

    5010

    23, 25, 26

    Brückenspannen

    2

    5070

    Okklusionskontrolle

    -

    Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

    § 9 GOZ

     

    Erläuterungen zur dritten Sitzung

    Die symptombezogene Untersuchung (Ä5) und Beratung (Ä1) wird in dieser Sitzung für die Untersuchung und Palpation der Zunge berechnet. Die Patientin hatte Fragen zu ihrem Zungenbelag.