· Fachbeitrag · Patientenrechte
Das Einsichts- und Auskunftsrecht des Patienten ‒ was Sie dazu wissen sollten
von Anja Mehling, Syndikusanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Health AG, Hamburg
| Regelmäßig begehren Patienten und deren Rechtsanwälte Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Auskunft über erhaltene Daten. Einsichts- und Auskunftsrechte leiten sich bekanntermaßen aus verschiedenen Vorschriften ab. Wann, in welchem Umfang und mit welchen Kosten Anforderungen zu bearbeiten sind, wirft in der Praxis jedoch regelmäßig Fragen auf. Dieser Beitrag gibt daher Antworten auf die häufigsten Fragen. |
Die Anspruchsgrundlagen
Der Patient hat gegenüber dem Zahnarzt gemäß § 630g BGB einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Patientenunterlagen. Er hat ein schutzwürdiges Interesse daran zu erfahren,
- welche anamnestischen Erhebungen stattgefunden haben,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig