29.01.2014 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Amtsgericht Düsseldorf: 600 Euro Ausfallhonorar wegen versäumter Behandlungstermine
| Eine Patientin hatte sich insgesamt drei im November 2012 angesetzte Behandlungstermine bei einem Zahnarzt reservieren lassen. Den ersten Behandlungstermin hatte sie wegen einer persönlichen Verhinderung vorher abgesagt. Zu den beiden folgenden Terminen ist sie dann aber ohne Absage einfach nicht erschienen. Der Zahnarzt verlangte daraufhin von der Patientin wegen der nicht wahrgenommenen Behandlungstermine vergeblich einen Betrag von 600 Euro und verklagte sie schließlich auf Zahlung. |
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