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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    LG Frankfurt: Mindestgebühr bei der GOZ nicht unterschreiten

    | Das Landgericht Frankfurt hat am 1. Juli 2015 (Az. 2/6 O 45/15) entschieden, dass die Mindestgebühren (1,0-facher Satz) der GOZ bei einer Werbung für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) nicht unterschritten werden dürfen. |

     

    Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) hatte über ein Internetportal Wertgutscheine für eine PZR vertrieben, deren Preis die Mindestgebührenspanne nach der GOZ unterschritt. Dieses Angebot stufte das Gericht als wettbewerbswidrig ein. Daran ändere auch die Möglichkeit einer Unterschreitung der Gebührenspanne nach § 2 Abs. 1 GOZ (Abweichende Vereinbarung) nichts, weil entsprechende individuelle Vereinbarungen nicht vorlagen. Auch die nach dem Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit (§ 12 GG) lasse keine Unterschreitung der Mindestsätze nach der GOZ zu.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 1 | ID 43823972