· Behandlungsdokumentation
Nachträgliche Dokumentation in der Patientenakte
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Das Patientenrechtegesetz wurde unter den Paragrafen 630a bis 630h im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und ist seit 2013 in Kraft. Es stärkt die Rechte des Patienten und beinhaltet unter anderem die umfassende Aufklärung und Information des Patienten, die Anforderungen an die Dokumentation und das Recht des Patienten auf Einsicht in die Patientenakte (Details in PA 01/2019, Seite 5 ). In diesem Beitrag soll vorrangig der Aspekt der zeitnahen Dokumentation und deren Änderung betrachtet werden. |
Dokumentation der Behandlung
Die Anforderungen an die Dokumentation der Behandlung sind im § 630f BGB verankert.
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