· Beihilfe
Mehr Implantate bewilligt als erlaubt: Darf die Beihilfe einen fälschlicherweise erteilten Bescheid zurücknehmen?
| FRAGE: „Ein beihilfeberechtigter Patient hat beim Landesamt für Besoldung Baden-Württemberg den Heil- und Kostenplan (HKP) für eine Implantatversorgung regio 23 und 25 beantragt. Seine Zähne 26 und 27 sind bereits mit implantatgetragenen Kronen versorgt. Die Beihilfestelle hat den Antrag bewilligt. Gleichzeitig wird im Bewilligungsbescheid darauf hingewiesen, dass pro Kieferhälfte bis zu zwei Implantate einschließlich vorhandener Implantate beihilfefähig seien. Im Befund auf dem HKP sind diese beiden Implantate auch korrekt verzeichnet. Demnach wurde der Antrag offenbar zu Unrecht positiv beschieden. Gilt die Zusage zur Kostenübernahme auch, wenn die Beihilfestelle im Nachhinein ihren Fehler feststellt?“ |
Antwort: Der Fall ist in § 48 Abs. 1, 2 sowie 4 Verwaltungsverfahrensgesetz BW (VwVfG BW) geregelt (Anm. d. Red.: Text am Ende dieser Antwort).
Der Beihilfebescheid ist ein Verwaltungsakt, der eine einmalige Geldleistung gewährt. Er wäre in dem von Ihnen geschilderten Fall rechtswidrig und könnte zurückgenommen werden, wenn die Beihilfestelle feststellt, dass Ihr Patient bzgl. der Bestandskraft des Verwaltungsaktes kein schutzwürdiges Vertrauen genießt. Nach Abs. 2 Nr. 3 könnte das z. B. der Fall sein, wenn ihm entweder die o. g. Leistungsbeschränkung auf zwei Implantate pro Kieferhälfte eindeutig bekannt ist oder wenn er sie aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kennt.
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