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  • 19.04.2016 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Krankenkassen dürfen für die GKV-Versicherten Privatleistungen zu Festpreisen anbieten!

    | Begibt sich ein GKV-Versicherter im Internet auf die Suche nach hochwertigem Zahnersatz, so stößt er auf Angebote von Krankenkassen, die ihm preisgünstige Versorgungen zu Festpreisen vermitteln. Dazu zählen die PZR, zahnfarbene Kunststofffüllungen, Inlays und sogar Implantatleistungen nebst Knochenaufbau. Da es sich hier eigentlich um Privatleistungen nach der GOZ handelt, drängt sich die Frage auf, ob sie zu „Festpreisen“ angeboten werden dürfen. Die GOZ erlaubt eine solche Berechnung schließlich nicht. |