19.04.2016 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Krankenkassen dürfen für die GKV-Versicherten Privatleistungen zu Festpreisen anbieten!
| Begibt sich ein GKV-Versicherter im Internet auf die Suche nach hochwertigem Zahnersatz, so stößt er auf Angebote von Krankenkassen, die ihm preisgünstige Versorgungen zu Festpreisen vermitteln. Dazu zählen die PZR, zahnfarbene Kunststofffüllungen, Inlays und sogar Implantatleistungen nebst Knochenaufbau. Da es sich hier eigentlich um Privatleistungen nach der GOZ handelt, drängt sich die Frage auf, ob sie zu „Festpreisen“ angeboten werden dürfen. Die GOZ erlaubt eine solche Berechnung schließlich nicht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig