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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Das Antikorruptionsgesetz ist jetzt in Kraft getreten!

    | Am 3. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen („Antikorruptionsgesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 25 vom 3.6.2016, S. 1254). Es ist am Tag danach in Kraft getreten, nachdem es mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vom Bundestag am 14. April 2016 gebilligt wurde und am 13. Mai 2016 den Bundesrat passiert hat. |

     

    Der Kerninhalt des Gesetzes, das im Strafgesetzbuch mit den §§ 299a und 299b neu aufgenommen wurde, ist: Jegliche Form von Bestechung und Bestechlichkeit beim Zuweisungs-, Verordnungs-, Abgabe- und Bezugsverhalten wird unter Strafe gestellt. Im Wesentlichen wird es bei Ärzten und Zahnärzten zukünftig um Fälle der verbotenen Zuweisung gegen Entgelt und um die Nichtweitergabe von Einkaufsvorteilen gehen.

     

    Alle Akteure im Gesundheitswesen sollten spätestens jetzt ihre Kooperationen daraufhin überprüfen, ob sie nach den neuen Strafvorschriften noch rechtsgültig sind.

     

    Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann unter der Nr. 44090576 aufgerufen werden.

    Quelle: ID 44091107