· Fachbeitrag · GOZ
Anforderungen an eine zulässige Vergütungsvereinbarung!
von RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 2 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unterliegt strengen Anforderungen. Diese sind in den letzten Jahren allerdings von der Rechtsprechung abgesenkt worden (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2022, Az. 4 U 112/17 sowie OLG Köln, Urteil vom 14.01.2020, Az. 9 U 39/19 ). |
Vergütungsvereinbarung nach § 2 GOZ
Der Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung ist für den Zahnarzt die einzige Möglichkeit, eine Steigerung seiner Liquidation im Rahmen der GOZ zu erzielen. Der Punktwert der GOZ ist seit 1988 und damit seit über 35 Jahren nicht angehoben worden. Eine Anpassung an die Kostenentwicklung fand und findet seither nicht statt.
Anfänglich verneinte die Rechtsprechung aufgrund der in § 2 Abs. 2 GOZ zwischen Zahnarzt und Patient geforderten „persönlichen Absprache im Einzelfall“ die Wirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen, sofern der Zahnarzt wiederholt fast identische Vereinbarungen abschloss und nicht beweisen konnte, dass die vereinbarte Vergütung ausgehandelt wurde. Derartige Vereinbarungen verstießen gegen die sog. AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
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