· Fachbeitrag · GOZ
Paragrafen der GOZ: Vergütungen gemäß § 3 ‒ was genau ist das?
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Als Vergütungen stehen Ihnen als Zahnarzt gemäß § 3 GOZ „Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen“ zu. Diese abschließende Aufzählung der einzelnen Vergütungsarten ist gilt seit 2012 als Folgeregelung zu § 8 GOZ 1988. Die jeweiligen Vergütungsarten werden in Folgeparagrafen ausführlicher erklärt. Daher beschränkt sich dieser Beitrag auf eine kurze Erläuterung. |
Gebühren
Gebühren sind die in den Gebührenverzeichnissen der GOZ und der GOÄ enthaltenen sowie die nach § 6 Abs. 1 GOZ abzurechnenden Leistungen, für die zahnärztliches Honorar anfällt. Näheres regelt § 4 GOZ (Folgebeitrag in PA).
Entschädigungen
Entschädigungen umfassen den in § 8 GOZ zusammengestellten Kostenersatz, vor allem Reisekostenentschädigungen und Wegegeld (PA 12/2019, Seite 17). Weitere Erläuterungen zu § 8 gibt es in einem Folgebeitrag in PA
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