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  • · Nachricht · Kostenerstattung

    ERGO Direkt holt ungefragt Vergleichsangebote bei einem Internetportal ein

    | Die private Krankenversicherung ERGO Direkt bietet ihren Versicherten jetzt einen neuen zweifelhaften Service: Sie stellt ungefragt Informationen zu Heil- und Kostenplänen auf einem Vergleichsportal ein, um vermeintlich günstigere Angebote einzuholen. |

     

    Die Bundeszahnärztekammer schreibt hierzu an den Vorstandsvorsitzenden von ERGO direkt (Auszug):

     

    „Wenn Versicherungsnehmer der ERGO Direkt ihrer Versicherung einen Heil- und Kostenplan vorlegen, um die Übernahme der Behandlungskosten vorab zu klären, werden diese neuerdings mit einem besonderen „Service“ der Versicherung konfrontiert. Vor einer Beantwortung der Frage nach der Leistungspflicht stellt die Versicherung ungefragt die Informationen aus dem Heil- und Kostenplan auf der Internetseite www.2te-zahnarztmeinung.de ein. Die vermeintlich günstigeren Kostenangebote werden dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt. Und damit der Patient auch wirklich das Alternativangebot prüft, werden 50,00 Euro für die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einem der vorgeblich günstigeren Zahnärzte ausgelobt.

     

    Ohne Frage - es ist das gute Recht des Patienten, sich bei einem weiteren Zahnarzt eine echte zweite Meinung einzuholen. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür aber zwingend ungeeignet. Wünsche und Erwartungshaltung des Patienten, Mundgesundheitszustand, medizinische Prognosen sowie geeignete Materialien und die damit zu erwartenden Kosten bestimmen die Therapiealternativen beim Zahnarzt. Die verschiedenen Behandlungsalternativen werden gemeinsam zwischen Patient und Zahnarzt besprochen, damit - auch unter Berücksichtigung der Kosten - eine Behandlungsentscheidung getroffen werden kann. Zahnärztliche Therapieentscheidungen sind höchst komplex. „Ferndiagnosen“ werden der Individualität eines Patienten nicht gerecht.

     

    Sogenannte Auktionsportale für Zahnersatz reduzieren zahnmedizinische Versorgung allein auf den Preis und sind damit nicht geeignet, den Patienten Hilfestellung zu geben. Die ERGO Direkt Krankenversicherung negiert diese Risiken. Sie beschränkt sich nicht nur darauf, zu empfehlen, auch andere Zahnärzte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sondern hat - ohne dessen Aufforderung - für den Versicherungsnehmer über das Internet schon andere Zahnärzte um ein Kostenangebot gebeten. Damit nicht genug, setzen Sie zudem noch einen finanziellen Anreiz für die Kontaktaufnahme. Die Bundeszahnärztekammer hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig.e“

     

    Hinweis der Redaktion: Wir werden in Kürze auf die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise eingehen.

     

    Quelle: ID 44332259