· Leserforum
Wann können Zahnärzte eine Ausfallgebühr verlangen?
| FRAGE: „Hin und wieder kommt es vor, dass Patienten einen Behandlungstermin kurzfristig absagen oder nicht erscheinen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich in solchen Fällen eine Ausfallgebühr verlangen?“ |
Antwort: Auch wenn Patienten einen Termin gar nicht oder sehr kurzfristig absagen, haben Sie als Zahnarzt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Zwar befindet sich der Patient in einem sog. Annahmeverzug, wenn er einen fest vereinbarten und für ihn freigehaltenen Termin nicht einhält. Einen Anspruch auf Schadenersatz können Sie aber nur geltend machen, wenn
- ein fester Behandlungstermin mit dem Patienten vereinbart worden ist,
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