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  • · Nachricht · Leserforum

    Wie lange gelten private Vereinbarungen?

    | FRAGE: „Der Heil- und Kostenplan hat ja eine begrenzte Gültigkeit, aber wie lange sollte sich die Zahnarztpraxis an private Vereinbarungen binden?“ |

     

    ANTWORT: Sie können im Text unter der privaten Vereinbarung einen Zusatztext mit einer Gültigkeit von zum Beispiel sechs bis acht Monaten nach Ausstellung hinzufügen. Sprechen Sie dies mit Ihrem Chef ab - z. B. bei einer Vereinbarung zur Funktionsanalyse. Somit können Sie dann auch ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation überprüfen, wenn der Plan nicht mehr gültig ist. Beim gesetzlich versicherten Patienten dürfen diese Leistungen nicht in der Anlage zum Heil- und Kostenplan aufgeführt werden, sondern werden gesondert nach § 4 Abs. 5 BMV-Z/§ 7 Abs. 7 EKVZ vereinbart.

    Quelle: ID 44113769