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  • · Fachbeitrag · Offene Forderungen

    Auswahl des Gerichtsstands bei Honorarklagen ‒ Praxissitz oder Wohnort des Patienten?

    von Anja Mehling, Syndikusanwältin und FAin für MedR, Health AG, Hamburg

    | Wenn der Patient nicht zahlt, ist die Frage zu klären, vor welchem Gericht ein Klageverfahren zur Durchsetzung der Honoraransprüche geführt werden muss. Aufgrund der durchschnittlichen Höhe einer privatzahnärztlichen Liquidation unter 5.000 Euro ist regelmäßig das Amtsgericht in erster Instanz zuständig. Da Amtsgerichte teilweise sehr unterschiedlich entscheiden und die Kenntnis der üblichen Rechtsprechung für den Ausgang des Rechtsstreits relevant ist, hat der Zahnarzt häufig ein Interesse daran, den informierten Anwalt seines Vertrauens vor Ort mit der Vertretung zu beauftragen, zumal Verfahren vor auswärtigen Gerichten mit höheren Kosten behaftet sind. |

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts

    Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis ist nach § 29 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Damit ist der Ort gemeint, an dem die jeweiligen Leistungen erbracht werden (§ 269 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]):

     

    • Die Hauptleistungspflicht des Zahnarztes ist die zahnärztliche Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.