Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Praxisorganisation

    Teilzahlungsmöglichkeiten: Zusätzlicher Service für mehr Patientenzufriedenheit

    | Viele Patienten fragen nach einer Ratenzahlung, da es ihnen nicht immer möglich ist, umfangreiche Behandlungen sofort vollständig zu bezahlen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Dieser Beitrag zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, Zahlungsmodalitäten zu gestalten und auf die unterschiedlichen Wünsche Ihrer Patienten einzugehen, so dass beide Seiten davon profitieren. |

    Der Ratenvertrag

    Der Zahnarzt, der seinen Patienten einen Ratenvertrag anbietet, darf aufgrund seiner Eigenschaft als Freiberufler keine Zinsen verlangen. Freiberufler üben nach deutschem Recht Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Finanzdienstleistungen - also alle Dienstleistungen im weitesten Sinne, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben - fallen in die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Zinsgeschäfte sind für den Zahnarzt also nicht erlaubt.

     

    Bietet der Zahnarzt seinen Patienten eine Ratenzahlungsmöglichkeit direkt in der Praxis an, so ist das eine Service-Leistung. Der Zahnarzt räumt seinen Patienten in diesem Fall einen zinsfreien Kredit ein. Dies ist riskant und sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.

    Anzahlungsmöglichkeiten und Eigenkredit des Patienten

    Ein bei den Patienten sehr beliebtes Modell ist die Möglichkeit, schon mit Beginn der Vorbehandlungen einen bestimmten Betrag monatlich anzuzahlen und so später den Rechnungsbetrag zu reduzieren. Bei einem Eigenkredit finanziert der Patient selbst die Rechnung bei einer Bank. Er nimmt hier einen Kredit für seine Zahnarztrechnung auf, den er dann in Raten - inklusive Zinsen - abzahlen kann. Hierbei muss sich der Patient selbst um einen Kredit bemühen, muss Vergleiche anstellen und hat den entsprechenden Verwaltungsaufwand. Der Zinssatz variiert dabei sehr stark je nach Anbieter.

    Verrechnungs- oder Abrechnungsstellen

    Der Zahnarzt übergibt seine Rechnungen an sogenannte Verrechnungs- oder Abrechnungsstellen. Hierzu muss der Patient allerdings vor der Behandlung eine Erklärung unterzeichnen, in der er zustimmt, dass er mit diesem Abrechnungsweg einverstanden ist. Als Zahnarztpraxis sollte man sich jedoch genau mit den einzelnen Anbietern auseinandersetzen und prüfen, welche Vor- und Nachteile bei den jeweiligen Vertrags- und Zahlungsmodalitäten vorliegen. Auch hier variieren die Leistungen und Gebühren.

    Ablauf

    Vor der Behandlung muss der Patient aufgeklärt werden, dass seine Daten an eine entsprechende Stelle weitergegeben werden. Sollte es sich um eine große Summe handeln, kann der Zahnarzt vorab die Liquidität des Patienten prüfen lassen. Er gibt nach dem Abschluss der Behandlung seine Rechnung an die Abrechnungsstelle weiter und erhält nach Abzug einer Gebühr den Rechnungsbetrag unmittelbar ausgezahlt. Der Patient erhält seine Rechnung nun von der Abrechnungsstelle und nicht mehr vom Zahnarzt. Er kann dann direkt mit der Verrechnungsstelle eine Ratenzahlung vereinbaren. Die wichtigsten Vorteile sind:

     

    • Bonitätsabfragen sind möglich
    • Schnelle Auszahlung der Liquidation (meist zwei bis drei Tage)
    • Ausfallschutz, inklusive der Rechtsverfolgung bei Nichtzahlung durch den Patienten
    • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
    • Ratenzahlungsmöglichkeiten für den Patienten, zum Teil sogar zinsfrei in den ersten Monaten
    • Hilfestellung bei Erstattungsproblemen mit Versicherungen
    • Administrative Entlastung vom Rechnungsdruck bis hin zur Rechtsverfolgung
    • Kostenreduzierung - zum Beispiel Porto-, Papier- und Personalkosten
    • eventuell Online-Übermittlung möglich
    • Hilfe bei der Erstellung von Rechnungen (Gebührenauskünfte)

     

    Je nach der Nutzung dieser Leistungen variieren auch entsprechend die Gebühren. Hier kann in jedem Fall ein persönliches - auf die Bedürfnisse der Praxis abgestimmtes - Angebot eingeholt werden.

     

    Auch einige Labore haben in der Vergangenheit Ratenzahlungsmöglichkeiten angeboten. Hierbei ist wie bei allen Angeboten zu prüfen, ob es sich für den Patienten und den Zahnarzt lohnt.

    Quelle: ID 43385984