25.10.2018 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Jetzt noch Honorarforderungen vor Verjährung sichern!
| Mit Ablauf des 31.12.2018 verjähren Honorarforderungen aus zahnärztlicher Behandlung, die im Jahr 2015 in Rechnung gestellt wurden. Prüfen Sie also, ob derartige Forderungen noch offen sind und vom Zahlungspflichtigen noch nicht ausdrücklich und nachweislich anerkannt wurden. |
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