· Fachbeitrag · Rechnungstellung
Umsatzsteuerausweis bei externem Bleaching: Wie sieht die Rechnung aus?
von Birgit Sayn ZMV, Praxisschulung, Seminare und Coaching, Leverkusen
| Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Anders ist es bei Leistungen, die nicht medizinisch notwendig und somit umsatzsteuerpflichtig sind. In diesem Beitrag wird daher die Frage beantwortet, wie ein externes Bleaching korrekt abgerechnet werden kann und was zu beachten ist. |
Heilbehandlungen sind steuerfrei
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Umsätze jedoch bei Heilbehandlungen steuerfrei, wenn sie z. B. im Rahmen der Ausübung einer Tätigkeit als Zahnarzt durchgeführt werden.
Kleinunternehmerregelung
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Dabei gilt die Kleinunternehmerregelung nicht mehrfach für unterschiedliche umsatzsteuerpflichtige Bereiche, sondern einmalig je Unternehmer. Wer als Zahnarzt mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen unter diesen Grenzen bleibt, darf keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen.
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