11.02.2019 · Fachbeitrag · Recht
Patient unterschreibt HKP nicht, nimmt aber die Behandlung in Anspruch: Pflicht zur Zahlung des Eigenanteils
| Unterschreibt ein gesetzlich versicherter Patient einen Heil- und Kostenplan (HKP) nicht, nimmt aber trotzdem die zugehörige zahnärztliche Leistung in Anspruch, so muss er den Eigenanteil für die Behandlung zahlen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Urteil vom 03.11.2016, Az. III ZR 285/15). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig