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  • · Nachricht · Recht

    Verjährung von Honorarforderungen stoppen

    | Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 verjähren Ihre Honorarforderungen aus dem Jahr 2011. Stoppen Sie den Fristablauf rechtzeitig vor diesem Termin durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. |

     

    Alle noch offenen Forderungen aus den Jahren 2010 und früher können Sie in Ihrer Abrechnungssoftware als uneinbringlich ausbuchen, sofern nicht ein Mahnverfahren eingeleitet wurde oder nach 2010 Ratenzahlungen durch den Patienten getätigt wurden. Achten Sie bitte hierbei auf die Dokumentation und den Hinweis auf erfolglose Mahnungen.

     

    PRAXISHINWEIS | Am besten leiten Sie ein Mahnverfahren bei Gericht ein („gerichtliches Mahnverfahren“). Details klärt Ihr Anwalt. Es dokumentiert dem Betriebsprüfer, dass Forderungen tatsächlich ausgefallen sind. Mit einem Vollstreckungstitel in der Hand können Sie 30 Jahre lang Ihre Forderungen eintreiben. Eine Anleitung zum Online-Mahnantrag enthält der Download-Bereich dieser Website.

    Quelle: ID 43070666