· Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht
Z-MVZ: BZÄK sieht Patientenwohl in Gefahr
| Durch die wachsende Zahl sogenannter „Zahnärzte-MVZ“ sieht der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, das Patientenwohl gefährdet und fordert daher Gegenmaßnahmen von der Politik. |
Insbesondere Großstrukturen in der Hand finanzstarker Investoren hätten eine Tendenz zur Gewinnmaximierung und nähmen dabei Fehl-, Über-, oder Unterversorgung der Patienten billigend in Kauf. Der BZÄK-Vorstand fordert daher die Einbindung der Z-MVZ-Betreiber in die Regelungen des zahnärztlichen Berufsrechts, d. h. eine Pflichtmitgliedschaft der Z-MVZ-Betreiber in den (Landes-) Zahnärztekammern. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen, sollen wirtschaftlichen Fehlanreizen auf Kosten der Patientenversorgung vorzubeugen.
Weiterführender Hinweis
- Einen Bericht des ARD-Magazins „plusminus“ vom 24.10.2018 über die Gefahren von Z-MVZ für die Patientenversorgung sehen Sie online unter https://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus/Zahnarztpraxen-als-Renditeobjekt/Das-Erste/Video?bcastId=432744&documentId=57134128 (zuletzt eingesehen am 29.10.2018)