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  • · Fachbeitrag · Zahnarzthaftung

    Gutachterverfahren bei Mängeln und Behandlungsfehlern (Teil 2)

    von Anja Mehling, Syndikusanwältin, FAin für MedR, Health AG, Hamburg

    | Nach den Hinweisen zum Gutachterverfahren in Teil 1 geht es nun um die Vorgehensweise beim Schlichtungs- und selbstständigen Beweisverfahren. |

    Das Schlichtungsverfahren

    Privat oder gesetzlich versicherte Patienten, die Privatleistungen in Anspruch genommen haben, können bei der zuständigen Zahnärztekammer einen Antrag auf ein Begutachtungs- bzw. Schlichtungsverfahren stellen. Auch diese kostengünstigen Verfahren schließen den Rechtsweg nicht aus. Die Ergebnisse sind für beide Parteien rechtlich nicht bindend.

     

    Alle Zahnärztekammern haben ein Begutachtungs- und/oder Schlichtungswesen eingerichtet. Die Abläufe der Verfahren sind unterschiedlich geregelt. Bei allen Schlichtungsverfahren wird allerdings das Einverständnis beider Parteien (Patient und Zahnarzt) vorausgesetzt. Interessenten können sich auf der Homepage der jeweiligen Zahnärztekammer näher informieren.