29.01.2024 · Downloads allgemein · Kollektives Recht · Betriebsratsrechte
030_Wahlvorstandsmitglied schickt sensible Daten an seine private E-Mail-Adresse
Wenn zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl ein Wahlvorstandsmitglied die in einer Wählerliste gesammelten personenbezogenen Daten sämtlicher wahlberechtigten Mitarbeiter an seine private E-Mail-Adresse schickt, muss dieser mit einer fristlosen Kündigung rechnen – auch ohne vorherige Abmahnung.
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