· Fachbeitrag · Kündigungsrecht
Weiterleiten von beruflichen E-Mails auf privaten Mail-Account = DSGVO-Verstoß = fristlos raus?
| Zwar ist nicht jeder Regelverstoß und damit auch nicht jeder Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO schon „an sich“ als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Dies ist jedoch zumindest dann der Fall, wenn die unter Missachtung der Regelungen der DSGVO erfolgte Weiterleitung von E-Mails an den privaten E-Mail-Account des Mitarbeiters sensible Daten des Unternehmens und anderer Dritter betrifft. |
Der Fall | Die Parteien streiten um die Abberufung des Klägers als Vorstand der Beklagten und um die Beendigung seines Vorstandsanstellungsvertrags.
Die Beklagte war bis zu ihrer Umwandlung in eine GmbH im Jahr 2022 eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, die unter der Firma … AG auftrat. Der Unternehmensgegenstand lag im Vertrieb und der Durchführung von Internetdienstleistungen sowie der Beratung in allen Bereichen, die relevant für das Internet sind. Der Kläger wurde zum Vorstand für die Zeit vom 15.9.17 bis zum 14.9.22 bestellt. Die Parteien schlossen einen bis zum 14.9.22 befristeten Vorstandsvertrag.
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