31.05.2024 · Downloads allgemein · Allgemeines · Betroffenenrechte
048_Arbeitgeber möchte Fotos vom gemeinsamen Fußballgucken der Mitarbeiter veröffentlichen
Arbeitgeber A ist damit einverstanden, dass sich die Belegschaft während der Arbeitszeit im Besprechungsraum gemeinsam ein Fußballspiel im Fernsehen ansehen darf. Dabei machen einige Mitarbeiter mit ihren Handys zahlreiche Fotos von Kollegen und vom Buffet. Auch A macht Fotos und überlegt, ob er diese auf die Website bzw. in den sozialen Medien veröffentlichen kann, um möglichen Bewerbern zeigen zu können, wie gut die Stimmung im Betrieb ist. Eine gute Idee?
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